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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der DOPPLER GAS GMBH

(einschließlich Vertragsabschluss im Fernabsatz/ e-commerce für Verbrauchergeschäfte)

1.         Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

gelten ausschließlich für Lieferbedingungen und Leistungen bei Verbrauchergeschäften.

2.         Angebote, Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

3.         Muster:

Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analysenangaben sind – auch bezüglich der Höchst- und Mindestwerte – nur als ungefähr anzusehen.

4.         Preise, Versandkosten:

Die jeweils ausgezeichneten Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Nettopreise zuzügl. USt. Bei Lieferung in nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörigen Länder erfolgt die Lieferung unverzollt und unversteuert.

5.         Lieferung/Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferung der Ware erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Die angelieferte Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Käufers über und behält sich Doppler ausdrücklich das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor. Veräußert der Käufer die Ware, tritt er hiermit bereits die Kaufpreisforderungen an Doppler Gas ab. Dieser Eigentumsvorbehalt setzt sich derart fort, dass im Falle der Weiterverarbeitung jede Forderung des Käufers gegen den Dritten mit der Entstehung an Doppler übergeht. Erfolgt eine Verbindung iS einer Vermengung dass beide wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwirbt Doppler Gas an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Ware zu, Rechnungspreis netto.

6.         Übernahme der Waren:

a)         Mengenfeststellung:

Werden Waren nicht in Normalpackungen (Fertigpackungen i. S. § 19 Maß- und Eichgesetz) geliefert, hat die Feststellung der für die Verrechnung maßgebenden Mengen durch ein eichpflichtiges Meßgerät zu erfolgen. Erfolgt die Feststellung der tatsächlich ausgelieferten Produktmenge bereits in einem Auslieferungslager, so ist diese Menge bei Auslieferung durch uns auch dann nicht neuerlich festzustellen, wenn dies anlässlich der Auslieferung vor Ort (zB Tankwagen) möglich wäre.

b)         Lagertanks, Leihgebinde:

Für den vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustand des Tanks bzw. sonstiger Abfülleinrichtungen und die Richtigkeit der Angaben über das Fassungsvermögen haftet der Käufer. Unsere Leihgebinde dürfen nicht mit Fremd- bzw. Konkurrenzware befüllt werden

c)         Übernahms- und Lieferfristen, Transportkosten:

Falls keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten.

Die Transportkosten für die Ware sowie Kosten etwaiger Einlagerungen und Wagenstandsgelder und eines allfälligen Rücktransportes der Ware gehen unbeschadet unserer weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers.

7.         Rücktrittsrecht gemäß §5 KSchG für Verbrauchergeschäfte:

Der Käufer kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der unten genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Sind wir unseren Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den oben genannten Zeitpunkten. Kommen wir unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen die oben genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechtes.

Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

1.         Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Käufer gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird,

2.         Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,

3.         Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

4.         Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Käufer entsiegelt worden sind,

5.         Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z. 1 KSchG),

6.         Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie

7.         Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z. 1 und 2 KSchG)

8.         Gewährleistung und Haftung:

Bei Mängeln oder Schäden muss uns in jedem Fall die Möglichkeit zur sofortigen Nachprüfung nach den Regeln der Technik, insbesondere nach den Normen für die Probenahme in der jeweils gültigen Fassung gegeben werden. Die Kosten einer erforderlichen besonderen Prüfung trägt der Vertragsteil, zu dessen Nachteil sie ausfällt. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware sind wir verpflichtet, die mangelhafte Ware oder Leistung zu verbessern oder durch fehlerfreie auszutauschen. Für bewegliche Sachen leisten wir für die Dauer der gesetzlichen Frist von 2 Jahren Gewähr. Für bewegliche gebrauchte Sachen leisten wir für die Dauer von einem Jahr Gewähr.

Unsere Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit und nicht die vertragliche Hauptleistung betreffen, ist, wenn es sich nicht um Personenschäden handelt, ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht oder verschuldet wurden, übernehmen wir keine Haftung.

9.         Zahlung:

Zahlungen sind in jener Währung zu leisten, in welcher die Rechnung ausgestellt ist. Die Zahlung hat, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, prompt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. Wir haften nur dann, wenn die Quittung auf unserem nummerierten Vordruck erfolgt ist.

Bei Zahlungsverzug des Käufers, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden oder erschweren, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte und Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag bezüglich einzelner oder aller noch nicht ausgelieferter Warenmengen aus abgeschlossenen Verträgen berechtigt.

Bei Zahlung von Rechnungen mittels Erlagscheines oder mittels Banküberweisung erbitten wir die Anführung der Rechnungsnummer und Kundennummer.

Jede Lieferung gilt hinsichtlich der Bezahlung als ein Geschäft für sich.

Die Richtigkeit unserer Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten gilt als vom Käufer anerkannt, wenn er die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab schriftlicher Verständigung als unrichtig zurückweist.

10.       Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse:

Durch Fälle höherer Gewalt werden wir der Lieferverpflichtung enthoben. Das gleiche gilt für sämtliche unvorhergesehenen, von unserem Willen unabhängige Störungen, wie Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, sowie Ausfall von in Aussicht genommenen Liefer- oder Bezugsquellen. Tritt höhere Gewalt oder einer der vorerwähnten Umstände ein, insbesondere der gänzliche oder der teilweise Wegfall unserer Bezugsquellen, sind wir nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen, sind wir nicht verpflichtet, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Im Falle solcher Umstände sind wir berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach unserem Gutdünken auf unsere Abnehmer aufzuteilen, insoweit nicht gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.

11.       Frachtbriefmäßige Deklaration, Versandvorschrift:

Vergütungen des Käufers müssen uns bis spätestens drei Tage vor Auslieferung zukommen, andernfalls erfolgt die Deklaration sowie die Wahl der Beförderungsart und des Beförderungsweges durch uns.

12.       Werbematerial, Gebrauchsanleitungen:

Der Käufer ist verpflichtet, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise genauestens zu beachten. Er darf ohne unsere Zustimmung keinerlei Veränderungen an unseren Unterlagen oder unserem Werbematerial vornehmen.

13.       Datenschutz:

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Käufer sein Einverständnis mit der Speicherung, Verarbeitung und Benutzung seiner persönlichen Daten für die Ausführung der Bestellung.

14.       Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten – auch hinsichtlich e-commerce – ist ausschließlich österreichisches Recht maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wels und als ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen wird das sachlich zuständige Gericht in Wels bestimmt. Im Falle der Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes gelten dessen zwingende Bestimmungen vorrangig.

 

Doppler Gas GmbH

Vogelweiderstraße 8

4600 Wels

Tel: 0742/249-0

FN: 352870b

Firmenbuchgericht LG Wels

Firmensitz: Wels

DVR NR:

Stand August 2013