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Lieferbedingungen

Auszug aus unseren Lieferbedingungen

Die von uns für die Lieferung von dopgas beigestellten Flaschen sind Eigentum der Doppler Gas GmbH. Der Kunde trägt das Risiko für die Flaschen; er haftet für deren Verlust und Beschädigung. Mängel sind sofort nach Auftreten anzuzeigen. Unsere Gewährleistung liegt im Rahmen jener des Herstellers. Ausdrücklich ausgenommen sind Folgeschäden. Wenn unsere Flaschen mit Konkurrenzware befüllt oder wenn sie verliehen werden, so hat uns der Kunde – unter Ausschluss aller anderen Ansprüche gegen ihn – eine Konventionalstrafe in der dreifachen Höhe des Neuwertes der betreffenden Flasche zu bezahlen.